Infotext zur Goldenen Bulle von 1356
Die Goldene Bulle
Insgesamt gesehen wurde in der Goldenen Bulle in großen Teilen kein neues Recht geschaffen, sondern es wurden jene Verfahren und Grundsätze niedergeschrieben, die sich in den hundert Jahren zuvor bei den Königswahlen herausgebildet hatten.
Die Privilegien der Kurfürsten, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet und quasi gewohnheitsrechtlich verfestigt hatten, werden kodifiziert:
- 1. Satz der "Goldenen Bulle": "Ein jedes Reich, das in sich selbst zerspalten ist, wird zerstört werden."
- In ihr wurde vor allem die Stellung des deutschen Fürstenadels festgelegt.
- Es wurden sieben Kurfürsten ernannt, denen das ausschließliche Recht der Königswahl zugestanden wurde: drei geistliche (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln) und vier weltliche Fürsten (der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf vom Rhein und der König von Böhmen) erhielten diesen Titel.
- Die "Goldene Bulle" ist der entscheidende Schritt vom Universalreich zum nationalen Reich mit Schwerpunkt nördlich der Alpen.
- Die Kurfürstenterritorien werden ungeteilt an den Erstgeborenen vererbt.
- Privilegium de non evocando: Untertanen dürfen nur zum kurfürstlichen Gericht geladen werden.
- Privilegium de non appellando: Untertanen dürfen kein anderes Gericht anrufen.
- Regalien fallen an Kurfürsten.
Sie regelte die Immunität der Kurfürsten sowie die Vererbung dieses Titels. Zudem erhielt ein Kurfürst das Münzrecht, das Zollrecht, das Recht zur Ausübung der unbeschränkten Rechtsprechung sowie die Pflicht, das Judentum gegen die Zahlung von Schutzgeldern zu beschützen (Judenregal).
Die Gebiete der Kurfürsten wurden zu unteilbaren Territorien erklärt, um zu vermeiden, dass die Kurstimmen geteilt werden könnten oder vermehrt werden müssten, was beinhaltete, dass als Thronfolger des Kurrechts bei den weltlichen Kurfürsten immer der erstgeborene eheliche Sohn vorgesehen war. Das eigentliche Ziel dieser Bulle war, Thronfolgefehden sowie die Aufstellung von Gegenkönigen zu verhindern. Dies wurde schließlich erreicht.
Nach ihrer Wahl wurden die Könige in der Regel vom Papst zum Kaiser gekrönt
Durch die weitgehende Souveränität der einzelnen Territorien entstand auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches kein Zentralstaat wie z. B. in England oder Frankreich, der von einem mächtigen monarchischen Hof und damit einem politischen und kulturellen Zentrum aus herrscht. Es gibt keine sprachliche Einheitlichkeit und Normierung, sondern die jeweiligen Territorien behalten ihre Regiolekte und entwickeln sich weitgehend autonom.
Bis heute ist Deutschland ein Föderalstaat, in dem die Bundesländer erheblichen politischen Einfluss nehmen.
Reihenfolge der Stimmabgabe bei der Königswahl:
- Der Erzbischof von Trier als Kanzler für Burgund
- Erzbischof von Köln als Kanzler für Reichsitalien
- König von Böhmen als gekrönter weltlicher Fürst und Erzmundschenk des Reiches ( reicht dem Kaiser eine Mischung aus Wein und Wasser)
- Pfalzgraf zu Rhein (weil dessen Territorium im alten fränkischen Siedlungsgebiet lag) als Erztruchsess (zuständig für die Speisen/Küchenmeister) und bei Abwesenheit des Kaisers von Deutschland als Reichsverweser in allen Ländern (Träger des Reichsapfels)
- Herzog von Sachsen als Erzmarschall (zuständig für die Reiterei) und Reichsverweser in allen Ländern, (Träger des Reichsschwertes)
- Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer (Schatzmeister, Finanzverwalter)(bei der Köniswahl mußte er dem König/Kaiser eine Schale Wasser und ein Tuch zum Händewaschen reichen), Träger des Reichszepters
- als Letzter der Erzbischof von Mainz als Kanzler für die deutschen Lande.
- Ein Reichsverweser
- nimmt die Vertretung des Monarchen während einer Thronvakanz wahr, also bei längerer Abwesenheit des Königs oder in der Zeit zwischen dessen Tod und der Thronbesteigung seines Nachfolgers.
Bilder zur Geschichte:
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Bild vom goldenen Siegel der Bulle |
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Karl der IV. erteilt die goldene Bulle
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