Literatur: Die Mark Brandenburg, Johannes Schultze, Band 1 bis 5
Nach dem Tode Albrechts III. fiel die Herrschaft an den einzig noch lebenden Sohn Ottos des Langen, Hermann, in dessen Händen sich nunmehr der ganze Anteil der jüngeren Linie, der Söhne Otto III. vereinigt. Bei der älteren Linie war Otto IV. die maßgebende Persönlichkeit. Otto IV. mit dem Pfeil lebte stets in Eintracht mit Hermann. Es waren zwei ebenbürtige Persönlichkeiten.
1303 bezeichnete sich Markgraf Hermann zum ersten Mal als Markgraf der Lausitz. Der anfängliche Erwerb der Niederlausitz war für die Askanier als Brücke zur Oberlausitz (Bautzen, Görlitz) äußerst wichtig.
Waren Markgraf Otto IV. und Hermann (letzterer als Schwiegersohn des Königs) anfangs die Stützen des Königs Albrechts so vollzog sich hierin 1303 ein völliger Umschwung, indem sich die Askanier bei dem Zerwürfnis zwischen König Albrecht und dem Böhmer- und Polenkönig Wenzel entschieden Partei des letzteren nahmen. Der König war ergrimmt und nahm Rache. Wenzel war damals in Besitz der Mark Meißen, die ihm vom Reich für 40 000 Mark verpfändet war. Diese forderte der König zurück. Wenzel hingegen
verpfändete diese für 50 000 Mark an Otto IV. und Hermann. Ein weiterer Gegenschlag des Königs war die Abtretung des Landesjenseits der Elbe und Elde an den Dänenkönig.
1303 starb König Wenzel II. Sein Sohn Wenzel III., der ihm als König von Böhmen und Polen folgte, söhnte sich sogleich mit König Albrecht aus. Die Brandenburger Markgrafen wurden in diesen Frieden eingeschlossen (1305). Bedingung war die Rückgabe Meißens. Als Ausgleich erhielten sie von König Wenzel III. das Land Pomellen als Eigentum übertragen.
1308 haben Otto und Hermann mit einen Aufgebot von 4000 Rittern ein Heerszug in das Eldegebiet unternommen, wo sie bei Lübz an der Elde die "Eldenburg" als Grenzfestdung erbauten. Hier ist an 1. Februar 1304 Markggraf Hermann, im Alter von 34 Jahren, verstorben. Im selben Jahr 1308 hat Otto IV. im Alter von 70 Jahren mit seinen Neffen Woldemar einen Feldzug nach Pomellen unternommen, um seinen neu erworbenes Land in Besitz zu nehmen. Die Lage hatte sich geändert, da König Wenzel III. ermordet wurde und sein Nachfolger die Abtretung nicht anerkannt hatte. Die Polen holten sich den Deutschen Orden als Verbündete und nahmen Danzig und Umgebung, nebst Burg ein. Die Rechnung der Polen ging allerdings nicht auf, der Deutsche Orden schmiss alle Polen heraus und nahm das Gebiet in seinen Besitz.
Ende 1308 verstarb Otto IV., er wurde in Chorin beigesetzt. An der Königswahl Anfang 1309, an der der
Luxemburger » Heinrich VII. gewählt wurde, nahm deshalb schon » Markgraf Waldemar teil. Er wurde Nachfolger von Otto IV.
Die Mark hatte unter Otto IV. ihre größte Ausdehnung erreicht. Das Markgräfliche Herrschaftsgebiet beider Linien erstreckte sich 1308 von der Ohre im Westen bis zur Küddow und Weichsel im Osten, von Bautzen-Görlitz im Süden bis Schivelbein und bis zur Ostsee bei Rügenwalde, Stolp im norden. Im Nordosten ging es bis Tempelburg, Arnskrone (Deutsch-Krone), Falkenburg und Filehne.
Der einzige dauernde Verlust: das Land Stargard war von der jüngsten Linie, Albrecht III., verschuldet.
Die Askanier haben von Anfang an die volle Landeshoheit über alle ostelbischen, wie die später mit der Mark verbundenden westelbischen allodialen (persönliche Eigentümer) Besitzungen in Anspruch genommen z.B. (Marktrecht, Zollrecht, Münzrecht). Durch die Gesetzgebung » Kaiser Friedrich II. sind fast alle ehemals königlichen Rechte auf die Fürsten, hier Markgrafen, übertragen worden.
Während einerseits durch die günstige Entwicklung der Städte, durch zunehmenden Einfluß der Ritterschaft auf die ländlichen Verhältnisse und die bäuerliche Wirtschaft Stellung und Einkommen und somit auch die Selbstständigkeit der Bürger und des Adels ständig wuchsen, gerieten die Markgrafen infolge der steigenden Abgaben für kriegerische Unternehmungen und der fürstlichen Hofhaltung in Schulden, deren Tilgung nur durch Sonderleistungen der Untertanen erfolgen konnten. Dies geschah durch ein Besteuerungsrecht, der Bede, die in gewissen Bedarfsfällen zwangsweise dem Landesherren zu entrichten war.
Durch das wohl häufig angewandte Bederecht war dies sehr unliebsam empfundene worden und hat somit beigetragen eine Solidarität der Städte und Vasallen gegenüber den Lehnsherren zu fördern, mit den Ziel, die landesherrliche Willkür durch beiden Teilen bindende Vereinbarungen zu ersetzen und den maßgeblichen Wirtschaftsgruppen des Landes einen Einfluss auf die Landesregierung zu sichern.
Es bildeten sich innerhalb des Landes die Stände, die als Partner des Landesherren in der Mark Brandenburg die zuerst in Zusammenhang mit der Regelung der Bedeverhältnisse begegnen und den Übergang des Lehnsstaates zum Ständestaat bedeuteten.
Die Mark der Askanier war jedoch nicht ein einheitliches Territorium, in denen sich Städte und Ritterschaft in 2 große einheitliche Gruppen hätten zusammenschließen können. Die Herrschaft zerfiel in die alten geschichtlich gewordenen Territorien: Havelland, Zauche (die Region unserer Gemeinde), Teltow, Barnim, Uckermark, Lebus, Stargard, Prignitz, Neumark (das Land hinter der Oder) und ebenso das Land links der Elbe in eine Anzahl gesondert um die einzelnen Städte gruppierte Bezirke oder Vogteien. Es haben sich daher die Regelungen der Steuerverhältnisse in Einzelverträgen vollzogen.
1280 versammelten sich z.B. 52 Adlige aus verschiedenen Landschaften der Mark in Berlin zur wohl ersten Versammlung ständischen Charakters, die den Abschluss eines Vertrages zwischen Landesherren und Ritterschaft als gleichberechtigte Partner zum Ziele hatte.
Hier erscheint bemerkenswerterweise Berlin schon als Landesmittelpunkt. Diese Berliner Versammlung blieb allerdings zunächst eine Einzelerscheinung. Von einer Zentralverwaltung im heutigen Sinne findet sich noch keine Spur.
Das Herrschaftsgebiet setzte sich aus den nur lose durch die Personen des Herrschers miteinander vorhandenen geschichtlich gewordenen Landschaften zusammen, die sich in Bezirke gliedern, die z.T. auf alte Verteidigungsorganisationen oder Besitzverhältnissen beruhten, in denen ein aus markgräflichen Dienstmannschaften eingesetzter Vogt die Landesherrlichen Interessen wahrnahm. Sein Amtsbereich umfasste die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, das Aufbringen der Abgaben, die Leitung des ritterlichen Lehnsaufgebotes und gerichtliche Funktionen.
Besondere Bedeutung hatten neben ihnen die ebenfalls vom Markgrafen bestellten Landreiter, denen neben Aufgaben der Landespolizei vor allem die Einziehung der Abgaben für den Landesherren, auch die Vollstreckung gerichtlicher Urteile, insbesondere Eintreibung von Schulden oblagen.
Der Landreiter ist die einzige Einrichtung, die sich aus dem Mittelalter bis zur Neuordnung der Landesverwaltung Anfang des 19. Jahrhunderts erhalten hat, und zwar auch in seinen unmittelbaren Bezug zum Landesherren.
Städte und Dörfer genossen weitgehende Selbstständigkeit unter ihren eigenen Einrichtungen.
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