Titelbild
www.gemeinde-michendorf.de - Die private Webseite für die Ortsteilen Michendorf, Wildenbruch, Langerwisch, Wilhelmshorst, Fresdorf und Stücken
Standort: >>> Startseite >>> Neues >>> Historische Karten >>> Informationsmaterialien >>> Laufendhaltung der amtlichen Karten

Interessanter historischer Artikel

Die Laufendhaltung der amtlichen Karten bis 1931

Aus: Das Reichsamt für Landesaufnahme und seine Kartenwerke, 1931

Zwischen der Aufnahme eines Messtischblattes und seiner Herausgabe liegt eine gewisse Zeitspanne. Die im Sommer erfolgte Feldaufnahme muss im Winter in Tusche ausgezeichnet werden, worauf im nächsten Jahr der Stich folgt. Oft genügt bei schweren Blättern ein Jahr hierfür nicht. Allein die Korrekturdurchsicht kann Monate dauern. Auf Grund von Photographien der Originalaufnahmen im Maßstabe 1 : 25 000 müssen ferner die Vorlagen für die Karte 1 ; I00 000 hergestellt werden, die dann erst in Kupfer gestochen werden kann. Inzwischen schreitet die Veränderung des Landschaftsbildes unaufhaltsam fort, in einzelnen Gegenden langsamer, in anderen schneller. Jede Karte ist also schon bei ihrem Erscheinen in einzelnen Punkten veraltet. Beginnt doch dieser Prozess des Veraltens schon während der Feldarbeit des Topographen. Kehrt er im Herbst mit der fertigen Aufnahme nach Berlin zurück, so können in den Teilen, die er im Frühjahr aufgenommen hat, schon einzelne Veränderungen eingetreten sein.

Wer sich den verwickelten Vorgang bei der Herstellung einer Karte klar macht, der wird einsehen, dass es Unmögliches verlangen heißt, wenn man von der Karte fordert, dass sie in allen Einzelheiten auf dem laufenden ist. Eingewisser Grad des Veralterns wird immer bestehen und muss in den Kauf genommen werden. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der amtlichen Vermessungsbehörden, diesen Grad auf einem erträglichen Maß zu halten. Je mehr wir uns von dem Jahr der Aufnahme entfernen, desto wichtiger wird die Laufendhaltung, desto mehr Kräfte und Mittel müssen an diese Aufgabe gesetzt werden. Bei der Beschränktheit der Mittel, mit denen das Reichsamt für Landesaufnahme, wie jede andere Behörde arbeiten muß, ist die Erhaltung des Bestehenden, also die Laufendhaltung der vorhandenen Karten, zur Zeit wichtiger, als die Neuherstellung. Der weitaus größte Teil des Personals ist daher jetzt mit der Laufendhaltung der Karten beschäftigt.

Die Laufendhaltung beginnt, ebenso wie die Neuherstellung, bei den Messtischblättern. Grundsätzlich werden nur solche Änderungen in die Karten eingetragen, die von einem Beamten des Reichsamts für Landesaufnahme an Ort und Stelle geprüft sind. Würde man anders verfahren, und die nicht immer gleichmäßigen Angaben anderer Stellen ohne diese örtliche Prüfung in die amtlichen Karten aufnehmen, dann würden sich bald Fehler in die amtlichen Karten einschleichen, die viel unangenehmer wären, als das vorübergehende Fehlen von Einzelheiten.

Schon die Vorbereitung der Berichtigungen erfordert einen umfangreichen Apparat. Von zahlreichen Behörden gehen bei der Topographischen Abteilung des Reichsamts für Landesaufnahme die Meldungen über Veränderungen des Karteninhalts ein, oft unter Beigabe von Karten und Plänen. Bei der Topographischen' Abteilung werden alle Angaben in Messtisch-Merkblätter (für jedes Messtischblatt 1 für Grundrissänderungen und 1 für Änderungen der Namen und Grenzen) eingetragen. Da die Ansicht sehr verbreitet ist, dass die erwähnten Vormeldungen schon genügen, um nach ihnen die Berichtigungen der Karten im Arbeitszimmer vornehmen zu können, so sei hier nochmals betont, dass dies nicht der Fall ist. Die Merkblätter sollen vielmehr nur einen Überblick über den ungefähren Umfang und die Örtlichkeit der Änderungen geben. Sie sind einer der wichtigsten Anhaltspunkte für die Reihenfolge, in der die einzelnen Messtischblätter berichtigt werden müssen. Sie erleichtern und beschleunigen ferner die Feldarbeit des Topographen, dem sie für die eigentliche Berichtigungsarbeit mitgegeben werden. Soweit Planunterlagen den Meldungen über Veränderungen nicht beigegeben waren, wird ihre Überlassung (evtl. leihweise) bei den in Frage kommenden Stellen beantragt. Zur Verwendung bei den örtlichen. Arbeiten werden dem Topographen pantographische oder photographische Verkleinerungen l: 25 000 der Planunterlagen mitgegeben.

Neuerdings werden auch die aus der Luft hergestellten Photographien für die Berichtigung der amtlichen Karten mit herangezogen. Für Gebiete, die der Topograph nicht betreten kann, z. B. sumpfige Anlandungen an größeren Wasserläufen oder an der Küste, bilden sie vielfach die einzige Unterlage. Lichtluftbilder werden, da meist nur leihweise zur Verfügung gestellt, für die späteren topographischen Erkundungen sofort ausgewertet. Sind Lichtbilder zum Verbrauch vorhanden, so benutzt sie der Topograph bei den örtlichen Arbeiten; der gültige Grundriss wird dann nach Beendigung der Feldarbeit ausgewertet. Auch aus anderen Gründen kann die örtliche Erkundung nicht entbehrt werden. Man kann, um nur ein Beispiel herauszugreifen, nach der Luftaufnahme zwar den Verlauf eines neuen Weges feststellen, nicht aber die Wegeklasse, in die er einzureihen ist. Die Luftlichtbilder werden nur dort für die Berichtigung der amtlichen Karten verwendet, wo sie ohnehin für andere Zwecke hergestellt werden, was meist in solchen Gegenden der Fall ist, die zahlreichen raschen Veränderungen unterliegen. Für die Gebiete mit geringfügigen Änderungen würde die Herstellung von Luftlichtbildern nur zum Zwecke der Kartenberichtigung viel zu teuer werden. Man wird aus vorstehendem ersehen, dass die Beschleunigung der Kartenberichtigung durch die Benutzung von Luftlichtbildern bei weitem nicht so groß ist, wie häufig angenommen wird.

Auf Grund des Überblicks, den das Reichsamt für Landesaufnahme sich aus den Merkblättern und aus sonstigen Mitteilungen verschafft, wird der Jahresarbeitsplan festgelegt. Dabei wird bestimmt, welche Messtischblätter eingehend "berichtigt" werden sollen und welche nur mit "Nachträgen" zu versehen sind. Bei den Messtischblättern werden nämlich grundsätzlich zwei Arten der Laufendhaltung unterschieden:

  1. Die Berichtigung:
    Sie bedeutet, dass das betreffende Blatt in allen Teilen geprüft wird und dass alle, auch die kleinen Änderungen gleichmäßig nachgetragen werden; so dass das Messtischblatt in der neuen Form annähernd dem Stand einer Neuaufnahme entspricht. Nur geringfügige Änderungen, z. B. innerhalb von Ortschaften, deren Eintragung auf den Stichsteinen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, werden nicht berücksichtigt.
  2. Die Nachträge:
    Hierbei handelt es sich nicht um die gleichmäßige Berichtigung des ganzen Blattes, sondern nur um die Eintragung einzelner besonders wichtiger Objekte, z. B. Eisenbahnen, Straßen, große Wasserbauten, wie Kanäle, Talsperren, Hafenanlagen, Stadterweiterungen, neue Siedlungen, Zusammenlegungen usw.

Jede neue Eintragung wird unter Angabe der Jahreszahl auf dem unteren Rande des Messtischblattes vermerkt, z. B. berichtigt 1929, Nachträge 1926, einzelne Nachträge 1928. Aus diesen Angaben kann der Kartenbenutzer sich ein Bild machen, ob das Blatt berichtigt oder nur mit Nachträgen versehen ist. Aus der Jahreszahl, die sich nicht auf die Herausgabe des berichtigten Blattes, sondern auf die an Ort und Stelle vorgenommenen Eintragungen bezieht, ersieht er, welchen Grad der Laufendhaltung er von dem Blatt erwarten kann.

Die eingehenden Berichtigungen der Messtischblätter sollen durchschnittlich alle 25 Jahre erfolgen. In wichtigen Gebieten, die zahlreichen Veränderungen unterliegen, z. B. in Industriegebieten, in der Umgebung großer Städte usw. werden sie in kürzeren Zeiträumen vorgenommen. Im Gegensatz hierzu soll das ganze Aufnahmegebiet alle fünf Jahre gleichmäßig in Bezug auf einzelne wichtige Nachträge, besonders hinsichtlich der Veränderungen im Hauptverkehrsnetz, erkundet werden. Dass bei dieser Art der Laufendhaltung Blätter, auf denen sich keine wichtigen Änderungen ereignet haben, ausgelassen werden, während andere Blätter zahlreiche Nachträge erhalten können, liegt in der Natur der Sache.

Wie bei der Neuaufnahme, so muss auch bei der Berichtigung die Korrektur der Stichsteine sich an die Feldarbeit des Topographen anschließen. Der Topograph, der jeden Tag der schönen Jahreszeit für die Feldarbeit ausnutzen muss, hat im Sommer keine Zeit, um die Reinzeichnung seiner Arbeiten vorzunehmen. Er muss hierzu den Winter benutzen. Würde er anders verfahren und die Reinzeichnungen schon während der Feldarbeiten ausführen, dann würden zwar einzelne Berichtigungen schneller an den Lithographen zur Berichtigung der Stichsteine gelangen, die Gesamtleistung des Topographen und damit der Berichtigungsstand des ganzen Kartenwerkes würden aber Schaden leiden. Eine Beschleunigung der Arbeiten lässt sich daher nur in besonderen Ausnahmefällen dadurch erzielen, dass der Topograph diese Reinzeichnungen unmittelbar nach seiner Rückkehr im Herbst vorweg ausführt. Die übrigen Reinzeichnungen kann er erst im Laufe des Winters, die letzten erst im folgenden März abliefern. Im allgemeinen muss man also damit rechnen, dass die Berichtigungen erst in dem auf die Feldarbeit folgenden Jahre auf die Stichsteine übertragen werden können, um so mehr, als die Lithographen ja noch an den früheren Berichtigungen arbeiten und nicht sofort für die Arbeiten des neuen Jahres frei sind.

Ein weiteres kommt hinzu: Die vom Topographen auf Grund der örtlichen Erkundung hergestellten Vorlagen werden nicht nur für die Berichtigung der Messtischblätter gebraucht, sondern sie sind gleichzeitig die Unterlagen für die Berichtigung der Karten 1 : 100 000 und mittelbar der Karten kleinerer Maßstäbe. Zeit und Kräfte reichen nicht aus, um hierfür zwei verschiedene Vorlagen anzufertigen. Die Berichtigung der Karten 1 : 100 000 muss vielmehr mit den der Messtischblätter Hand in Hand gehen, derart, dass die Berichtigungsvorlagen des Topographen, soweit sie nicht sofort vom Lithographen für die Berichtigung der Stichsteine gebraucht werden, zunächst von den hierfür bestimmten Kartographen zur Anfertigung der Berichtigungsvorlagen für die Karte 1 : 100 000 benutzt werden. Eine Verzögerung der lithographischen Arbeiten tritt hierdurch nicht ein. Es wird im Gegenteil ermöglicht, dass die Berichtigungen der Karte 1 : 100 000 annähernd mit der der Messtischblätter Schritt hält.

Ein ähnliches Hand-inHand-Arbeiten erfolgt bei der Berichtigung der Karten kleineren Maßstabes, für die zurzeit infolge Stilllegung der anderen Kartenwerke nur die Karte 1: 300 000 in Betracht kommt. Nur wird dieses Kartenwerk nicht mehr unmittelbar nach den Messtischblättern, sondern auf Grund der für die Karte 1 : 100 000 angefertigten Vorlagen berichtigt. Bei der eingehenden Berichtigung der Messtischblätter wird darauf Bedacht genommen, dass alle zu einem Kartenblatt 1: 100 000 gehörenden Messtischblätter möglichst gleichzeitig oder doch in rascher Zeitfolge berichtigt werden.

Für die Karte 1: 300 000, bei der jedes Blatt dem Inhalt von 120 Messtischblättern entspricht, ist dies jedoch nicht möglich. Die nachteiligen Folgen der ungleichmäßigen Berichtigung der Messtischblätter fallen aber hier nicht mehr ins Gewicht, da die hauptsächlichsten Veränderungen, die alle fünf Jahre in die Messtischblätter übernommen werden, für diesen Maßstab im wesentlichen ausreichen.

Die Kartenwerke 1 : 200 000 und 1 : 800 000 werden zur Zeit nicht laufend gehalten.

Aus:
Das Reichsamt für Landesaufnahme und seine Kartenwerke, 1931

Standort: >>> Startseite >>> Neues >>> Historische Karten >>> Informationsmaterialien >>> Laufendhaltung der amtlichen Karten
© Holger Kielblock 1999 - 2019, www.gemeinde-michendorf.de ist eine privat betriebene und finanzierte Webseite